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Wir sind hier, um Sie in jeder Phase des Mietprozesses zu unterstützen.

Öffnungszeiten

08:00 - 18:00 Lun-Ven

24/7-Unterstützung

  1. Der Fahrer muss eine Kopie seines gültigen Führerscheins (Klasse B) vorlegen, ausstellen und ausstellen lassen. Dieser muss seit mindestens der nach italienischem Recht festgelegten Mindestdauer im Besitz des Fahrers sein. Der Führerschein muss leserlich und unbeschädigt sein, und das Original ist vorzulegen.

  2. Fahrer aus Ländern, die nicht Vertragsstaaten der Genfer Konvention sind (Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Schweiz, Algerien und Türkei), müssen eine Kopie ihres internationalen Führerscheins vorlegen, ausstellen und ausstellen lassen.

  3. Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 22 Jahre.

  4. Die Zahlung des Mietpreises und aller Kosten, die sich aus Schäden oder einem Total- bzw. Teilverlust des Mietfahrzeugs ergeben, muss zum Zeitpunkt der Anmietung mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln sichergestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Bankschecks und/oder Schuldscheine, die nicht akzeptiert werden.

  5. Die Zahlung und/oder Kaution muss mit gängigen Kreditkarten erfolgen, sofern diese vom Mietwagenunternehmen akzeptiert werden, vorbehaltlich der Genehmigung des ausstellenden Instituts.

  6. Eine Kaution in Höhe der unten angegebenen Selbstbeteiligung ist erforderlich. Die Zahlung kann auch per Kreditkarte erfolgen (Kreditkarten-Vorautorisierung), vorbehaltlich vorheriger Autorisierung.

  7. Das Mietfahrzeug ist durch folgenden Versicherungsschutz abgedeckt: Haftpflichtversicherung (RCA) für Schäden an Dritten; Versicherung gegen sonstige Risiken (ARD) für Feuer, Total- oder Teildiebstahl, Natur- und gesellschaftspolitische Ereignisse, Glasbruch und Pannenhilfe.

  8. Im Falle eines Brandes oder Totaldiebstahls muss der Vorfall 4 Wheels Supercar unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von 6 Stunden) gemeldet werden. In diesem Fall wird dem Kunden eine feste Selbstbeteiligung in Höhe des im Mietvertrag angegebenen Werts berechnet, in der Regel 15 % des Marktwerts des Fahrzeugs (inkl. MwSt.), wie er von den wichtigsten Marktbewertungstools (Quattroruote, AlVolante und ähnlichen) ermittelt wird. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Schlüssel innerhalb der für die Fahrzeugrückgabe festgelegten Frist, in jedem Fall jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Diebstahls oder Brandes, an 4 Wheels Supercar zurückzugeben.

  9. Rauchen ist in den Fahrzeugen verboten. Bei Nichtbeachtung dieser Regel wird eine Geldstrafe von 100,00 € verhängt.

  10. Die Fahrzeuge werden vor jeder Anmietung gewaschen und desinfiziert und befinden sich in einwandfreiem mechanischem und optischem Zustand. Karosserie, Scheiben und Räder sind in der Regel in einwandfreiem Zustand und frei von Kratzern. Eventuelle Kratzer sind bei der Anmietung zu melden.

  11. Der Kunde haftet für alle Schäden, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs vorhanden sind und nicht im Mietvertrag bei Fahrzeugabholung und Vertragsunterzeichnung aufgeführt und detailliert beschrieben wurden. Bei Schäden an Karosserie, Innenraum oder Rädern und Reifen (jeder Art) wird dem Kunden die Reparaturgebühr zuzüglich der Tagesmiete für die gesamte Dauer der technischen Ausfallzeit in Rechnung gestellt, während der das Fahrzeug aufgrund der Reparatur nicht genutzt werden kann.

  12. Der Kunde ist nicht berechtigt, Reparaturen am Fahrzeug selbst durchzuführen.

  13. Der Mietpreis beinhaltet eine begrenzte Tageskilometerzahl (in der Regel 150 km, sofern nicht vor Anmietung schriftlich etwas anderes vereinbart und im Vertrag angegeben wurde). Über diese Grenze hinaus muss ein Kilometerpreis gemäß Mietvertrag vereinbart werden. Sofern im Vertrag keine spezifischen Angaben gemacht werden, beträgt der Preis für jeden Kilometer über 150 km 5,00 € zzgl. MwSt.

  14. Sollte das Fahrzeug am gebuchten Datum aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, kann 4 Wheels Supercar ein Ersatzfahrzeug derselben oder einer höheren Kategorie anbieten. In diesem Fall kann der Kunde die Miete stornieren und bereits geleistete Zahlungen zurückerhalten, ohne dass weitere Ansprüche geltend gemacht werden können.

  15. Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Fahrzeuge werden in der Regel vollgetankt übergeben. Fehlender Kraftstoff wird dem Kunden mit 2,50 € pro Liter Kraftstoff (zum Tanken benötigte Liter) in Rechnung gestellt.

  16. Wartung, Öl und Schmiermittel sind im Mietpreis enthalten. Pannenhilfekosten müssen ausdrücklich von 4 Wheels Supercar genehmigt werden. Die Meldung muss über die im Mietvertrag angegebenen Kontaktdaten erfolgen. Eine Rückerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Originalrechnung. Bei Verlassen des Fahrzeugs wird dem Kunden neben zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen automatisch ein Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung gemäß Punkt 8 berechnet.

  17. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Kunde, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und frei von offensichtlichen Mängeln befindet, und verpflichtet sich, es im gleichen Zustand und zum im Mietvertrag angegebenen Datum an 4 Wheels Supercar zurückzugeben. 4 Wheels Supercar behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu kündigen und das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen, wenn es entgegen den unten aufgeführten Nutzungsbedingungen genutzt wird. Das gemietete Fahrzeug kann an einem der Standorte von 4 Wheels Supercar oder an einem anderen, zuvor vereinbarten Ort abgeholt und zurückgegeben werden. Lieferung und Rückgabe müssen grundsätzlich am selben Ort erfolgen, sofern nicht ausdrücklich von 4 Wheels Supercar genehmigt. Bei Lieferung und/oder Rückgabe an einem anderen als dem vereinbarten Ort kann 4 Wheels Supercar eine angemessene Entschädigung verlangen.

  18. Sollten während der Anmietung mechanische oder elektronische Probleme auftreten (Fahrschwierigkeiten, Reifenpannen, Geräusche, Warnleuchten usw.), ist der Kunde verpflichtet, sorgfältig zu handeln, um das Risiko weiterer Schäden am Fahrzeug zu minimieren. Er ist außerdem verpflichtet, die Probleme 4 Wheels Supercar zu melden. 4 Wheels Supercar kann entsprechende Anweisungen geben und Maßnahmen ergreifen, um die Unannehmlichkeiten für den Kunden so gering wie möglich zu halten. Sollte der Kunde in diesen Fällen nicht den erforderlichen Maßnahmen nachkommen, haftet er für alle Schäden am Fahrzeug, für die er selbst verantwortlich ist.

  19. Die Mietdauer wird in Tagen (24-Stunden-Zeiträume) berechnet, und der Mietpreis wird pro 24-Stunden-Zeitraum berechnet. Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden; eine Verspätung von mehr als 60 Minuten führt zu einem zusätzlichen Miettag.

  20. Bei Nichtrückgabe der Schlüssel oder des Fahrzeugscheins wird die Miete fortgesetzt, bis diese vollständig zurückgegeben oder eine schriftliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige eingeht. Bei Verlust oder Diebstahl dieser Gegenstände wird eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € erhoben.

  21. Kunde und Fahrer haften für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (italienisch oder im Ausland) und sind verpflichtet, alle anfallenden Bußgelder, Strafen oder Strafen während der gesamten Mietdauer zu bezahlen (entweder durch sofortige oder nachträgliche Benachrichtigung, auch an 4 Wheels Supercar). Bei Nichtzahlung ermächtigt der Kunde 4 Wheels Supercar ausdrücklich, die im Mietvertrag angegebenen Kreditkarten mit den entsprechenden Beträgen zu belasten. Der Kunde verpflichtet sich, 4 Wheels Supercar von Behörden mitgeteilte Bußgelder innerhalb von 48 Stunden zu übermitteln. Andernfalls haftet der Kunde für alle Schäden, die 4 Wheels Supercar, auch indirekt, durch die nicht rechtzeitige Übermittlung des Bußgeldes entstehen. Auf Anfrage der Polizei ist 4 Wheels Supercar verpflichtet, den/die Fahrer bekannt zu geben, die über das Bußgeld benachrichtigt werden. Im Falle eines Punktabzugs vom Führerschein ist 4 Wheels Supercar berechtigt, die Fahrerdaten offenzulegen. In diesem Zusammenhang ist der Fahrer verpflichtet, 4 Wheels Supercar bei der Anmietung eine unterschriebene Kopie seines Führerscheins vorzulegen, in der er die Offenlegung seiner Führerscheininformationen zum Zweck des Abzugs von Punkten für während der Mietdauer begangene Verstöße ausdrücklich genehmigt.

  22. Zur Zahlung werden je nach Fahrzeugkategorie und -modell zum Zeitpunkt der Buchung eine oder zwei Kreditkarten (NICHT Prepaid) benötigt. Die vollständige Zahlung ist zum Zeitpunkt der Buchung fällig und nicht erstattungsfähig.

  23. Die Kaution für Schaden- und Diebstahlschutz wird fünf Tage vor Mietbeginn oder bei Fahrzeugübergabe auf der Kreditkarte des Kunden gesperrt. In diesem Fall kann die Zahlung dieses Betrags auf alle gesetzlich zulässigen Arten erfolgen, außer per Scheck und/oder Schuldschein.

  24. Wird die Kaution nicht bis zum Mietbeginn gesperrt oder aus irgendeinem Grund nicht bezahlt, wird der Mietpreis in Höhe von 100 % in Rechnung gestellt. Der Anspruch auf Abholung und Nutzung des Fahrzeugs erlischt. Reservierungen können bis zu 48 Stunden im Voraus storniert werden.

  25. Sie haben jedoch unter keinen Umständen Anspruch auf Rückerstattung. Sie können mit 4 Wheels Supercar lediglich einen neuen Termin für die stornierte Miete vereinbaren. Bei Nichterscheinen nach 48 Stunden verfällt der Mietanspruch und der von 4 Wheels Supercar gezahlte Preis bleibt einbehalten.

  26. 4 Wheels Supercar haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung des Fahrzeugs oder aus anderen, außerhalb der Kontrolle von 4 Wheels Supercar liegenden Gründen entstehen.

  27. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu warten und zu nutzen und darf insbesondere die Nutzung des Fahrzeugs in folgenden Fällen nicht zulassen:

    • Für Untervermietungen

    • Für den Transport von Personen oder Gütern zu gewerblichen Zwecken, gegen Entgelt oder in gesetzlich verbotenen Fällen

    • Zum Schieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Wohnwagen, Anhängern oder anderen Gegenständen

    • Für Rennen, Tests, Wettbewerbe oder die Nutzung auf Rennstrecken. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Rennstrecken von 4 Wheels Supercar per Satellitensystem oder durch eine entsprechende Fahrzeuginspektion bei der Rückgabe aufgezeichnet wird. Dies führt automatisch zur Anwendung der in Punkt 8 genannten Selbstbeteiligung, unbeschadet etwaiger Zusatzkosten für weitere Schäden

  28. Das Fahren des Kunden oder eines autorisierten Fahrers (zweiter Fahrer) unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, Barbituraten oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können, ist strengstens untersagt. Der Kunde erkennt ferner alle zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an. Sollte der Kunde das Fahrzeug während der Fahrt unter diesen Bedingungen beschädigen, erlischt der Vollkaskoschutz, und der Kunde trägt die vollen Kosten für Reparatur oder Ersatz.

  29. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Fahrten außerhalb Italiens ohne vorherige schriftliche Genehmigung von 4 Wheels Supercar nicht gestattet sind. Bei der Beantragung der Genehmigung ist zudem die Angabe der zu besuchenden Orte außerhalb Italiens erforderlich, und die angegebene Route ist einzuhalten.

  30. Der Transport des Fahrzeugs auf Fähren ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von 4 Wheels Supercar nicht gestattet. Für die Genehmigung zum Fährtransport ist außerdem eine Kopie des Reisedokuments erforderlich.

  31. Die Nutzung des Fahrzeugs entgegen italienischem Recht oder dem Recht eines anderen Landes (EU oder Nicht-EU), in dem das Fahrzeug gefahren werden darf, ist ausdrücklich untersagt.

  32. Der Kunde verpflichtet sich, jederzeit unter der bei der Anmietung angegebenen und im Vertrag aufgeführten Telefonnummer erreichbar zu sein. Ist der Kunde nicht erreichbar oder reagiert er nicht auf Kontaktaufnahmen mit 4 Wheels Supercar, behält sich 4 Wheels Supercar das Recht vor, das Fahrzeug zu beschlagnahmen und den Mietvertrag zu kündigen. 4 Wheels Supercar behält sich außerdem das Recht vor, die vom Kunden hinterlegte Kaution einzubehalten.

  33. Jeder Unfall muss 4 Wheels Supercar unverzüglich, spätestens jedoch sechs Stunden nach dem Unfall, gemeldet werden. Im Falle eines Unfalls muss der Kunde vor Verlassen des Unfallorts einen Unfallbericht (Friendly Incident Report, C.A.I.) ausfüllen und sich verpflichten, Angaben zu Zeugen und beteiligten Fahrzeugen einzuholen. Eine Kopie des Berichts ist unmittelbar nach Fertigstellung an 4 Wheels Supercar zu senden, das Original ist bei der Rückgabe des Fahrzeugs abzugeben.

  34. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, mit 4 Wheels Supercar bei allen straf- oder zivilrechtlichen Ermittlungen oder Verfahren zu kooperieren, die sich nach der Anmietung des Fahrzeugs ergeben können.

  35. Die Person, die den Mietvertrag im Namen anderer Personen und/oder Unternehmen unterzeichnet, haftet gesamtschuldnerisch mit deren Vertretern für die gegenüber 4 Wheels Supercar eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  36. Der Kunde verpflichtet sich, 4 Wheels Supercar von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs und von Schäden am Fahrzeug, dem Kunden oder Dritten freizustellen, es sei denn, das Ereignis ist ausschließlich 4 Wheels Supercar zuzuschreiben.

Geschäftsbedingungen